Rechtsgebiete

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Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht umfasst Ihre rechtlichen Probleme im Bereich des Kündigungsrechts, der Abmahnung und der Zeugniserstellung, ganz gleich ob auf Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk bereits auf einer außergerichtlichen Beratung unserer Mandantschaft insbesondere im Bereich der Vertragsgestaltung, damit rechtliche Probleme schon im Vorfeld beseitigt werden können. Dies gilt im besonderen Maße bei Lohn- und Gehaltsschwierigkeiten und im Bereich von Mobbing. Sollte ein gerichtliches Verfahren unumgänglich sein, finden Sie bei uns selbstverständlich eine kompetente und umfassende juristische Beratung und Vertretung im Bereich einer Kündigungsschutzklage auch vor den Arbeitsgerichten.

Das kollektive Arbeitsrecht umfasst betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung durch die Betriebsräte und deren Beteiligung an den unternehmerischen Entscheidungen. Zugleich wird auch das Arbeitskampfrecht (Streikrecht) und die Voraussetzungen zur Bildung eines Betriebsrates erfasst. Dieser bildet das Bindeglied zwischen den Interessen der Arbeitnehmerschaft und den Arbeitgebern, so dass unsere Beratung mit Fingerspitzengefühl und der notwendigen Weitsicht erfolgt.

Wir beraten Sie gerne umfassend in allen Bereichen des individualen, als auch des kollektiven Arbeitsrechts.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Zeugnis
  • Mobbing
  • Lohn und Gehalt
  • Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
  • Arbeitsvertrag (auch Befristung)
  • Elternzeit
  • betriebliche Altersversorgung
  • Beamtenrecht

Im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes:

  • Mitbestimmung
  • Mitbestimmungsrechte
  • Betriebsrat (Beteiligung)

Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Dabei wird üblicherweise unterschieden zwischen dem privaten und dem öffentlichen Baurecht.

Das private Baurecht umfasst die Rechtsnormen des Zivilrechts, die das Grundeigentum und Nachbarrecht betreffen. Zudem auch Werkverträge, die etwa zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.) sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer.

Das öffentliche Baurecht umfasst hingegen jene Teile des öffentlichen Rechts, die (auch private) Bauvorhaben regeln, jedoch mehr die staatlichen Bauvorhaben betreffen.

Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem Bauplanungsrecht – den Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln wie z.B. Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften, sowie dem subjektiven Recht ein Grundstück überhaupt bebauen zu dürfen (Voraussetzungen einer Baugenehmigung).

Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie, das heißt, das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammen. Zu nennen sind für Deutschland vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer und die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Diese stellen die in der Praxis am häufigsten interessierenden Themen zum Architektenrecht dar.

Unsere Tätigkeit für Sie als Rat suchenden Mandanten beinhaltet sowohl die projektbezogene Begleitung und Beratung Ihres Bauvorhabens, als auch eine möglicherweise notwendige gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Bauvertrag nach VOB/B und BGB
  • Vergaberecht, Leistung und Honorar des Architekten
  • Vertrag mit dem Bauträger
  • Werklohn bei Bauvertrag (auch bei Pauschalpreisvertrag
  • Einheitspreisvertrag oder Zusatzaufträgen)
  • Schadensersatz bei gekündigtem Bauvertrag
  • Baumangel und Mängelbeseitigung
  • Schlussrechnung (Abschlagszahlung, Sicherheitseinbehalt)
  • Bauhandwerkersicherung
  • Vergabe von Aufträgen (Ausschreibung nach VOB/A oder VOF)
  • Architektenvertrag
  • Honorarabrechnung nach HOAI
  • Öffentliches Baurecht
  • Bauplanungsrecht (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan)
  • Baugenehmigung (Bauvorbescheid)
  • Baueinstellung oder Nutzungsuntersagung
  • Nachbarschutz

Erbrecht

Das Erbrecht stellt als Teilbereich des Zivilrechts einen sehr persönlichen und sensiblen Komplex der anwaltlichen Tätigkeit dar und regelt sowohl die rechtlichen Beziehungen der Erben untereinander, als auch die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Nachlass ergeben. Gleichfalls gibt das Erbrecht dem Erblasser verschiedene Möglichkeiten, seinen Nachlass nach seinen Wünschen und Vorstellungen auf die Erben zu verteilen.

Insoweit liegt der Fokus unserer anwaltlichen Arbeit auf einer umfassenden Erörterung der von Ihnen gewünschten Regelung Ihres Nachlasses oder Vermächtnisses. Denn gerade in diesem Bereich ist eine besondere Betreuung und Beratung von Ihnen als unserer Mandantschaft geboten, um einen nachhaltigen Erfolg Ihres Lebenswerkes zu ermöglichen und Ihrer Familie Vermögen zu erhalten. Auch insoweit ist die Wahl Ihres Anwalts eine Vertrauensangelegenheit, der wir uns verpflichtet fühlen.

Auch in einem gegebenenfalls notwendig werdenden gerichtlichen Verfahren übernehmen wir gerne Ihre Vertretung vor Gericht und machen uns für Sie stark.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Testament (Erbeinsetzung, Enterbung, Ersatzerbe, Vorerbe, Nacherbe, Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament)
  •  Pflichtteilsrecht (Pflichtteilsergänzungsanspruch, Pflichtteilsentziehung, Pflichtteilsbeschränkung)
  • Ausschlagung
  • Vermächtnis
  • Teilungsanordnung
  • Auflage
  • Auskunftsanspruch (Pflichtteilsberechtigter, Erbe)
  • Erbengemeinschaft (Miterbe, Verwaltungsbefugnis)
  • Erbschaftsbesitzer
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbschein
  • Erbschaftssteuer
  • Erbvertrag
  • Stiftung

Familienrecht

Das Familienrecht regelt als Teilgebiet des Zivilrechtes die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verpartnerrung, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Dabei ergeben sich die häufigsten Probleme bei der Scheidung einer Ehe und der sich daran anschließenden güterrechtlichen Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens sowie der Unterhaltsfragen.

Die sich in diesen Bereichen ergebenden Probleme bedürfen einer besonderen Betreuung durch spezialisierte Rechtsanwälte Ihres Vertrauens. Denn nicht selten sind die familienrechtlichen Auseinandersetzungen emotional aufgeladen, weshalb diese einen objektiven Berater an Ihrer Seite erfordern. Dabei liegt unser Augenmerk darauf, sofern möglich, mit Ihrem Gegener eine einvernehmliche, d.h. außergerichtliche Lösung zu finden, ohne dabei Ihre Interessen aus den Augen zu verlieren.

Auch bei den im Familienrecht teilweise gesetzlich vorgeschrieben sowie notwendigen gerichtlichen Verfahren übernehmen wir selbstverständlich Ihre Vertretung und stehen Ihnen zur Seite.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Scheidung
  • Unterhalt (Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt, Ehegattenunterhalt, Familienunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, sonstiger Verwandtenunterhalt, Unterhalt nach Paragraph 1615 l. BGB, familienrechtlicher Ausgleichsanspruch, Auskunftsanspruch, Abänderung von Unterhaltstiteln, Rangfragen, Düsseldorfer Tabelle, Selbstständige, Wohnwertvorteil, Realsplitting, BAföG, Unterhaltsverwirkung, Unterhaltsverzicht)
  • Versorgungsausgleich (öffentlich – rechtlicher und schuldrechtlicher Versorgungsausgleich)
  • Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung)
  • Ehewohnung
  • Hausrat
  • Gewaltschutzgesetz
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Herausgabe eines Kindes
  • Vertragsgestaltung (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung)

IT-Recht (Internetrecht)

Das Internet hat in den vergangenen Jahren nicht nur das Leben erheblich positiv verändert, sondern auch dazu beigetragen, dass Menschen allzu oft durch Unwissenheit wirtschaftlich in die Pflicht genommen wurden. Denn gerade ein Vertragsabschluss im Internet wird aufgrund eines einfachen „Anklickens“ von vielen Menschen nicht als solcher wahrgenommen.

Aktuell von besonderer Bedeutung sind Abmahnungen verschiedener Rechtsanwaltskanzleien aufgrund von Filesharing und illegalen Uploads auf sogenannten Tauschbörsen („Peer-to-Peer-Netzwerken“).

Aus der Erfahrung von hunderten Abmahnungsmandaten sind wir in der Lage, für Sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken abzuschätzen, unberechtigte Forderungen für Sie abzuwehren und Sie über berechtigte Forderungen der Gegenseite aufzuklären.

Dabei liegt unser Augenmerk auf einer kostentransparenten sowie kosteneffizienten Vertretung Ihrer Interessen zur Vermeidung von unnötigen Gerichtsprozessen und der Abwehr unberechtigter Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen

Erhalten Sie eine Abmahnung, müssen Sie meist schnell reagieren. Meist laufen relativ kurze Fristen.

Abmahnungen erfolgen derzeit hauptsächlich durch folgende Anwaltskanzleien:

  • Rasch Rechtsanwälte für EMI, Sony Music, Universal und Warner-Music
  • FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft für Komlew, Königseder oder Kindervater
  • BaumgartenBrandt Rechtsanwälte für Los Banditos Films, Europool, MIG Film oder KSM GmbH
  • Waldorf, Frommer Rechtsanwälte für Sony Music, Bastei-Lübbe oder Constantin Film
  • Nümann + Lang Rechtsanwälte für David Vogt u.a.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Abmahnung
  • Vertragsgestaltung
  • Kündigung
  • Anfechtung
  • Widerruf
  • Gewährleistungsrechte insbesondere Rücktritt
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • eBay
  • Onlinekauf

Kaufrecht

Der Kaufvertrag besteht nach dem deutschem Schuldrecht aus zwei aufeinander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme genannt). Durch diese Verpflichtet sich der Verkäufer zur Übereignung der Kaufsache durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Kaufsache (auch „Lieferung“ genannt) und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises („Kaufsumme“) und zur Abnahme der Kaufsache.

Der sich in diesem Zusammenhang in den letzten Jahren vollzogene Wandel des Kaufrechts hin zu Vertragsschlüssen im Internet (z.B. bei Ebay) hat viele Menschen im Hinblick auf ihre Rechte und Pflichten erheblich verunsichert.

Die Geltendmachung sämtlicher in diesem Zusammenhang Ihnen zustehenden Ansprüche stellt insoweit unseren Tätigkeitsschwerpunkt  und unseren Anspruch an uns selbst dar.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Vertragsgestaltung
  • Kündigung
  • Anfechtung
  • Widerruf
  • Gewährleistungsrechte insbesondere Rücktritt
  • Geltendmachung von Schadensersatz
  • Nacherfüllung
  • Kaufpreisminderung und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen
  • Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien
  • Haftungsausschlüsse
  • Verbrauchsgüterkaufrecht
  • Rechtskauf
  • Grundstückskauf
  • Onlinekauf

Medizinrecht

Hin und wieder im Leben bedarf man als Patient der Hilfe moderner Medizin. Nicht selten kommt es gerade aufgrund der äußerst komplexen Tätigkeitsabläufe und aufgrund des enormen Preisdrucks auch in Krankenhäusern zu Missständen und sogar Fehlern.

Die Ärzte wie auch das übrige Personal sind dabei häufig aus versicherungsrechtlichen Gründen gehindert, Ihnen als betroffenen Patienten eine unkomplizierte Hilfe zu kommen zu lassen. Dies führt nicht selten zu weiterem Unverständnis und Frustrationen bei den betroffenen Patienten.

Die Anwaltskanzlei Schmitz-Wershoven, Eimermacher, Klein möchte Ihnen als Betroffenen eine schnelle und effektive Rechtsausübung bieten, bei der wir auch Ihre persönlichen Belange zu keinem Zeitpunkt aus den Augen verlieren.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Schadenersatz
  • Schmerzensgeld
  • Arzthaftung

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen insbesondere die Rechte und Pflichten zwischen dem Vermieter und Mieter. Die häufigsten Fälle beinhalten die Gebrauchsüberlassung eines Wohn- oder Gewerberaumes gegen entsprechendes Entgeld. Die sich aus diesem vertraglichen Verhältnis überschneidenden Interessen der Vertragsparteien führen sehr häufig zum Streit.

Eine ergebnisorientierte Lösung dieser Problemkreise ist unser Anspruch in der Beratung und der Vertretung unserer Mandanten, sei dies außergerichtlich oder in enem gerichtlichen Verfahren.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Vertragsgestaltung
  • Kündigung
  • Räumungsklagen
  • Vermieterpfandrecht
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Mängelbeseitigung
  • Mietminderung
  • Geltendmachung sämtlicher materieller Ansprüche
  • Kautionsrückzahlung

Reiserecht

Die Anwaltskanzlei Schmitz-Wershoven, Eimermacher, Klein verfügt über jahrelange Praxis bei der Bearbeitung reiserechtlicher Mandate.

Das Reisen ist des Deutschen liebste Beschäftigung. Nicht selten beginnt die Ernüchterung bereits beim Abflug, weil beispielsweise der Flug verspätet startet oder annulliert ist oder bei der Ankunft im Hotel.

Dabei entscheidet nicht selten das richtige Verhalten unmittelbar nach Reiserückkehr über Erfolg oder Misserfolg bei der Geltendmachung Ihrer begründeten Ansprüche. Denn hier laufen zu Gunsten des Reiseveranstalters bzw. der Fluggesellschaft sehr kurze Fristen.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Schadenersatz (gegen Reiseveranstalter und/oder Fluggesellschaft)
  • Fluggastentschädigung
  • Reiserücktritt
  • Reisemängel
  • Minderung des Reisepreises
  • Flugverspätungen
  • Flugannullierungen

Strafrecht (allgemein)

Das Strafrecht dient dem Rechtsgüterschutz durch Einwirkung auf menschliches Verhalten durch die Androhung von Sanktionen. Die Strafnormen mit ihren Sanktionen sollen die Menschen von Handlungen abhalten, die fremde Rechtsgüter schädigen, und sie sollen die Menschen zu einem rechtskonformen Verhalten bestimmen (Verhaltensnormen, Bestimmungsnormen).

Es ist ein methodisch selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, in welchem für schuldhaft begangenes Unrecht teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind. Die Art und die Höhe der Sanktionen sind in den einzelnen europäischen Staaten unterschiedlich und folgen keiner einheitlichen Terminologie; meist sind jedoch für Verbrechen Freiheitsstrafen und für leichtere Vergehen Geldstrafen vorgesehen. Bereits in den einzelnen Bundesländern ergeben sich Unterschiede in der Art und der Höhe der staatlichen Sanktionen.

Ihnen als Rat suchenden Mandanten bei einer zu Recht oder Unrecht erhobenen Beschuldigung zu helfen und Ihnen ein faires Verfahren vor den Gerichten zu ermöglichen, ist unsere Aufgabe und unser Anspruch. Denn gerade aufgrund der weitreichenden Konsequenzen einer möglichen Verurteilung sollten Sie in einem Strafverfahren unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Verkehrsstrafrecht
  • Körperverletzungsdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Betäubungsmittelrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht

Verkehrsrecht

Ganz egal aus welchen Gründen es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, ist dessen rechtliche Abwicklung meistens schwierig und unangenehm. Der richtige Umgang mit den Versicherungen, der Polizei, den Gutachtern und nicht zuletzt den Unfallgegnern ist dabei besonders wichtig. Insofern übernehmen wir gerne für Sie die komplette außergerichtliche wie auch gerichtliche Abwicklung Ihres Schadensfalles, um für Sie sowohl Ihre materiellen (Schadensersatz), als auch immateriellen (Schmerzensgeld) Ansprüche durch zu setzten.

Auch bei einem Fehlverhalten im Straßenverkehr sind Sie nicht auf sich alleingestellt. Gerade im Verkehrsstrafrecht beispielsweise bei einer Rauschfahrt (unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen) und im Ordnungswidrigkeitenrecht beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bedarf es einer kompetenten Beratung und Vertretung, da nicht selten ein Führerscheinverlust droht.

Unsere Beratung im Bereich des Verkehrsrechts umfasst das allgemeine Verkehrsschadensrecht, das Verkehrsstrafrecht sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Abwicklung
  • Verkehrsunfall
  • Geltendmachung sämtlicher materieller Ansprüche sowie immaterieller Ansprüche (Schmerzensgeld)
  • Führerschein
  • Alkohol- und Betäubungsmittelmissbrauch
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Reparatur Kfz
  • Totalschaden
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Fahrverbot
  • Bußgeldverfahren
  • Verkehrsstrafrecht

Zivilrecht (allgemein)

Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht oder Zivilrecht werden oft synonym zum Privatrecht verwendet, bezeichnen aber genau genommen nur einen Teil desselben Rechtsgebiet.

Das Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt.

Erst eine kompetente und umfassende Beratung bei der Ausgestaltung dieser Rechtsverhältnisse führt zu Sicherheit und Erfolg in Ihrem privaten und beruflichen Leben.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Vertragsrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Gesellschaftsrecht
  • Darlehen
  • Bürgschaft
  • Anweisung
  • Leihe
  • Schenkung
  • Deliktsrecht
  • Arzthaftung